Neue EU-Energielabels ab 1. März 2021
1. März 2021 Die neue Rechtsvorschrift der Europäischen Kommission in Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung für Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion tritt in Kraft.
Der Schlüssel zur Bekämpfung des Klimawandels liegt darin, saubere Energie ebenso günstig und zuverlässig zu machen wie die aus fossilen Brennstoffen stammende. Der Schutz der Umwelt, in der wir leben und in der unsere Kinder leben werden, sollte für den oberste Priorität haben.
Das neue Kennzeichnungssystem wird für die Verbraucher eindeutiger sein und garantieren, dass die Unternehmen die Innovation fortsetzen und immer effizientere Produkte anbieten. Neben dem Wechsel der Energieeffizienzklasse des untersuchten Produkts von Haushaltsgebrauch auf gewerblichen Gebrauch wurde auch das Layout des neuen Labels durch eindeutigere und modernere Symbolen verändert.
- I. QR-Code zur Registrierung
- II. Name oder Handelsmarke des Lieferanten
- III. Modellname
- IV. Skala der Energieeffizienzklassen von A bis G
- V. Gemäß Anlage II bestimmte Energieeffizienzklasse
- VI. Jährlicher Energieverbrauch in kWh auf den nächsthöheren Wert aufgerundet
- VII. Gekühlte Auslagefläche
- VIII. Mindest- und Höchsttemperatur der Testpakete
- IX. Auslagefläche für Tiefkühlung
- Mindest- und Höchsttemperaturen für Tiefkühlung
- XI. Normenbezug „2019/2018“
Die Analyse des Energieverbrauchs aller Gerätetypen und die Einstufung in verschiedene Energieklassen beziehen sich auf die folgenden Parameter:
- Möbeltyp (Plug-in oder Fernbedienung);
- Auslagentemperatur (niedrig oder mittel);
Die Energieverbrauchsklassen werden auf Grundlage der von den einzelnen Produkten erreichten Energieeffizienz zugeordnet: umso geringer der EEI, umso höher die Energieeffizienz und umso niedriger daher der Verbrauch.
Eine signifikante Änderung stellt die Einführung eines QR-Codes oben rechts auf den neuen Labels dar. Durch Einscannen des QR-Codes können die Verbraucher je nach Gerät weitere Informationen zum Produktmodell abrufen wie Daten zu den Abmessungen, spezifischen Merkmalen oder Testergebnissen. Alle auf dem EU-Markt erhältlichen Geräte müssen in einer neuen Datenbank registriert werden: der EU-Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL).
Neben den neuen Bestimmungen zur Energieverbrauchskennzeichnung liegen entsprechende neue Regelungen zur umweltgerechten Gestaltung vor, die am 1. März 2021 in Kraft treten (Richtlinie 2009/125/EG) durch die der Hersteller zur Erfüllung bestimmter Voraussetzungen verpflichtet ist:
- Umweltgerechte Gestaltung (Energielabel)
- Entsorgung der Produkte
- Auffindbarkeit von Ersatzteilen
Diese betreffen insbesondere die aktualisierten Mindesteffizienzanforderungen und stärken die Rechte der Verbraucher hinsichtlich der Reparatur von Produkten und damit der Unterstützung der Kreislaufwirtschaft.
„51 Milliarden beziffern die Menge der Tonnen an Treibhausgasen, die normalerweise weltweit jedes Jahr in die Atmosphäre freigesetzt werden. Das ist der Stand der Dinge heute.
Null ist das Ziel, das wir uns setzen müssen.“Bill Gates
Für weitere Informationen: https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/IP_21_818